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   FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04   

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https://dejure.org/2007,11584
FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04 (https://dejure.org/2007,11584)
FG Köln, Entscheidung vom 22.11.2007 - 15 K 3601/04 (https://dejure.org/2007,11584)
FG Köln, Entscheidung vom 22. November 2007 - 15 K 3601/04 (https://dejure.org/2007,11584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflicht für die durch den Betrieb eines Internetservices erzielten Umsätze; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes oder des Regelsteuersatzes; Umsätze als am Sitz des Unternehmens im Inland steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen; Steuerbarkeit der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 3a; ; UStG § ... 3 Abs. 4 Nr. 14; ; UStG § 3a Abs. 3 a; ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 5; ; UStG a.F. § 3a Abs. 1 S. 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b; ; RL 2002/38/EG; ; StVergAbG Art. 6; ; StVergAbG Art. 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Einnahmen aus dem Betrieb einer "Paysite"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Steuerpflicht von Einnahmen aus dem Betrieb einer "Paysite"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einnahmen aus dem Betreiben einer sog. Paysite

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07

    Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Denn die Verwendung der Alltagssprache führt nur dann gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 UrhG zu einem urheberrechtlichem Schutz als Sprachwerk, wenn eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG zu erkennen ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 2 W 12/07, [...]).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Generell gilt, dass die Benutzung eines Werkes als solche kein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist; dies gilt z. B. für das Lesen eines Buches, das Anhören einer Schallplatte, das Betrachten eines Kunstwerks oder eines Videofilms (so ausdrücklich BGH-Urteil vom 4.10.1990 I ZR 139/89, DB 1991, 587, 590 "Betriebssystem"; ebenso Amann, UR 1994, 220).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Dazu hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.1.1998 I ZR 189/95, BGHZ 137, 387 m.w.N.) Folgendes ausgeführt: Der Zweckübertragungsgedanke, der in der genannten Norm des UrhG seinen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Recht Nutzungsrechte im Zweifel nur in den Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert.
  • LG Hamburg, 14.03.2007 - 308 O 730/06

    Unterlassungsanspruch des Kfz-Sachverständigen: Einstellen von

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Dazu gehört weiter, dass der Zweck des Vertrages die streitige Nutzungsbefugnis erfordert ( LG Hamburg, Urteil vom 14.3.2007 308 O 730/06, [...] mit weiteren Nachweisen).
  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Anders als der Kläger meint, handelt es sich bei dieser Regelung zudem nicht um eine bloße Klarstellung der auch bisher geltenden Rechtslage, sondern gerade um eine völlige Neuregelung des Leistungsortes der auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistungen, um die bis dahin geltende Rechtslage bezüglich des Leistungsorts derartiger Leistungen und damit dadurch entstandene Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Unternehmern mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet durch Verlagerung des Leistungsortes gerade bei der Leistungserbringung an private Leistungsempfänger abweichend vom bisherigen Rechtszustand zu regeln (vgl. BT-Drucks. 15/119, S. 46; Bunjes/Geist, UStG, Nachtrag zur 7. Auflage, 2003, Anm II, S. 3; Lindgens, DStR 2003, 1915; Endriss/Käbisch, BB 1999, 2279; Melchior, DStR 2003, 712).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 19/89

    Anwendbarkeit von ermäßigten Steuersätzen für in Filmkabinen erbrachten

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Eine Filmvorführung liegt vor, wenn ein Filmwerk durch technische Einrichtungen öffentlich wahrgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 18.6.1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587 m.w.Nachw.).
  • FG Hessen, 21.02.1990 - 6 K 395/84

    Umsatzsteuer; Überlassung von Urheberrechten/Erstellung von Horoskopen

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04
    Unter diese Norm fallen demnach jedenfalls keine reinen Spekulationen (Birkenfeld, I, Rz. 1117 zu Horoskopen), sondern nur solche Tatsachen, deren Richtigkeit wissenschaftlich zu erweisen ist (Hessisches FG, Urteil vom 21.2.1990 6 K 395/84, EFG 1990, 601, zur Horoskoperstellung Bülow in: Vogel/Schwarz, VStG, § 3 a Rz.: 155).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 2083/06

    Leistungsort bei kostenpflichtigen Internetdienstleistungen

    Der Beklagte hat die streitbefangenen Leistungen zu Recht dem vollen Steuersatz unterworfen, weil das bloße Betrachten eines Werkes kein urheberrechtlich relevanter Vorgang i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG ist (FG Köln, Urteil vom 22.11.2007 15 K 3601/04, EFG 2008, 419; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2009 9 K 4510/08, EFG 2009, 1879; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. XI B 72/09).
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - 9 K 4510/08

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb einer Internet-Musikplattform

    Die bloße Befugnis zur Nutzung einer vom Kl erstellten Datenbank, ohne dass den Kunden Vervielfältigungsrechte im Sinne des § 87b UrhG hieran eingeräumt werden, unterfällt jedoch ebenso wenig wie die bloße Nutzung eines Computerprogramms (hierzu BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 25/04, V R 26/04, BFHE 208, 479, BStBl II 2005, 419) der Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG (Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 22. November 2007 15 K 3601/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 419).
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